• 2015

    Planung

  • 2016

    Baubeginn

    2016

  • 2017

    Fertigstellung

Lerchenstraße / Thüringer Straße

Delmenhorst

Der seit 12. Mai 2015 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 326 berücksichtig ein ausreichend bemessenes Baufeld für eine dreigeschossige Bebauung.
Ziel der Planung war ein vielseitiges Wohnungsgrößenangebot mit ca. 2.440 m² Wohnfläche.
Ein weiteres Planungsziel war die Harmonisierung der neuen Bewohner mit ihrer Umgebung, die mit einer besonderen Gestaltung des Wohnraumes und mit Abgrenzung zum direkt gegenüberliegenden „Wollepark“ erreicht wird.
Das Wort Wohnraum hat eine andere Bedeutung als „Zimmer“ oder „Unterbringung“. Wohnen heißt auch Raum schaffen für Begegnung, Ruhe, Pflanzen, Bäume und Wasser und nicht nur die maximale Ausnutzung der Grund- und Geschossflächen.
Gerade für dieses Grundstück ist es sehr wichtig, sich optisch, aber auch philosophisch von den heruntergekommenen Sozialwohnungen des Quartiers abzugrenzen. Dafür ist es notwendig, das Grundstück achtsam für die Menschen zu bebauen um echten Wohnraum im Sinne von „Heim“ zu schaffen. Dabei muss auf die Grundstücksenergie geachtet werden und darauf, wie man mit dieser bauen kann und nicht dagegen: Licht, hell/dunkel, Gefälle, Bäume, Öffnungen des Grundstücks und wo es sich verschließt, sozioökonomisches Umfeld etc…
Es braucht Architektur, Gartenplanung und Wohnraum, mit dem sich der Mieter identifizieren kann, weil er dort ein Heim findet. Wenn er das tut, wird er auch idealerweise Verantwortung für einen derartig sinngebenden Wohnraum übernehmen und entsprechend mithelfen, sich zu engagieren um diesen Raum innen und außen lebens- und wohnenswert zu erhalten.

Das Ergebnis ist eine Planung mit drei Wohngebäuden mit 40 Wohneinheiten und einer außenliegenden, horizontalen Wohnungserschließung. Ebenfalls erfolgt eine vorgelagerte äußere Erschließung über Treppentürme mit Aufzugsanlagen. Die Gebäudelängen betragen ca. 35 m für das größere, ca. 26,50 m für das mittlere und ca. 22,25 m für das kleine Wohngebäude.
Durch die offenen Gänge zu den Treppentürmen, kann die Ausbildung der Treppenräume als außenliegende Sicherheitstreppenräume erfolgen. Somit kann auf den 2. Rettungsweg verzichtet werden und die stark flächenfressenden Feuerwehraufstellflächen zum Anleitern können den Außenanlagen zu Grünanlagen oder PKW Stellplätzen zugeschlagen werden.

Rollstuhlgerechte Wohnungen werden gemäß § 49 (1) NBauO berücksichtig (jede achte Wohnung). Weiterhin werden sämtliche Erdgeschosswohnungen barrierefrei nach DIN 18040-2 geplant. Bei den Wohnungen in den Obergeschossen wird größtenteils die DIN 18040-2 berücksichtig. Jedoch wird hier auch an einigen Stellen nach praktikableren bzw. zweckmäßigeren Lösungen geplant.